Alleinerziehende für die Jahre 2020 und 2021: EUR 4.008 zuzüglich EUR 240 je weiterem Kind ab dem Jahr 2022: EUR 1.908 zuzüglich EUR 240,00 je weiterem Kind Kinderbetreuungskosten: 2/3 der Aufwendungen [mehr]
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Der Beitragssatz beträgt: ab 1. Januar 2019 bis 2022 2,5 Prozent und ab 2023 voraussichtlich 2,6 Prozent. Für ausführliche und detaillierte [mehr]
im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 entstanden sind, müssen Sie bis spätestens 30. Juni 2022 zurückzahlen. Seit 1. Juli 2020 müssen die normalen Mietzahlungen wiederaufgenommen werden, um [mehr]
nien. Der Vertrieb in Bus und Straßenbahn soll in einer zweiten Stufe schrittweise ab dem Jahr 2022 erfolgen. [mehr]
Kernkraftwerk Neckarwestheim II zur Stromerzeugung betrieben. Die Anlage muss spätestens am 31.12.2022 vom Netz genommen werden. [mehr]